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Boot oder Schiff?

Sehr oft stellt sich in der Seefahrt eine simple Frage, die zwar meist nur Seeleuten wichtig erscheint, aber doch nicht zu vernachlässigen ist. Ist ein Wasserfahrzeug nun ein Boot oder ein Schiff?

Es gibt eine ganze Reihe von Merkmalen, an denen diese Frage festgemacht wird. Hier sollen einige aufgezählt werden, um dem geneigten Leser einen Überblick zu verschaffen.

In manchen Gegenden wird die Unterscheidung ganz einfach an der Länge eines Schiffes festgemacht. Wenn eine bestimmte Länge unterschritten wird, dann handelt es sich um ein Boot, darüber ist es ein Schiff. Wie groß diese Länge ist, das schwankt von Ort zu Ort, meist sind es 12 oder 18 Schritt. Es ist auch nicht einheitlich, wie diese Länge gemessen wird. Oft wird die Länge über alles (also von der vordersten Spitze bis zum hintersten Ende) gemessen. Gebräuchlich ist aber auch die Länge von Bug bis Heck, also die Länge des Rumpfes ohne Masten und Aufbauten. Wieder andere messen die Länge des Kiels oder der Wasserlinie. Alles in Allem ist dieses System sehr verwirrend, was oft ausgenutzt wird, um den Zoll für ein Handelsschiff festzulegen.

Eine weitere, nur im Ausland verbreitete Methode ist die Klärung des Begriffs an der Anzahl der Masten. In Ländern, in denen die Seefahrt weiter entwickelt ist als in Heligonia, gelten Schiffe mit mindestens zwei, manchmal auch mit mindestens drei Masten als Schiffe, darunter wird alles als Boot bezeichnet. Demnach wären fast alle heligonischen Wasserfahrzeuge Boote, wogegen wohl jeder Seemann protestieren würde.

Noch eine Unterscheidung ist die Festmachung an der Befehlsstruktur, was vor allem bei Kriegsschiffen üblich ist. Wenn es auf dem Wasserfahrzeug neben dem Kapitän noch einen weiteren Offizier mit Disziplinargewalt gibt, dann handelt es sich um ein Schiff. Wenn es neben dem Kapitän nur noch Wachoffiziere oder sogar gar keine weiteren Offiziere gibt, dann handelt es sich um ein Boot. Demnach wären Koggen, Schiffe der Herzog-Uriel-Klasse und andere Fahrzeuge ähnlicher Größe in der Regel auch Schiffe, kleinere Küstensegler und Patrouillenboote auch tatsächlich Boote. Diese Regelung ist durchaus logisch, aber nur dann ersichtlich, wenn man genauere Kenntnisse hat.

Wieder eine andere Unterscheidung liegt darin, die Größe der Besatzung als Maß anzusehen, was absurd ist. Immerhin ist diese Zahl mitunter stark schwankend und es ist völlig offen, wie Passagiere zu bewerten sind. Man denke sich nur, dass ein Wasserfahrzeug auf der Fahrt von Betis zum Herzog-Uriel-II Atoll ein Schiff sein könnte, auf der Rückfahrt aber ein Boot.

Letzten Endes hat sich in der Kriegsmarine eine einfache Regelung eingebürgert:

Jedes Wasserfahrzeug, das der Kriegsmarine eines Landes angehört und mindestens einen Mast oder Hilfsmast hat, wird als Schiff bezeichnet. Damit sind alle nennenswerten und hier gelisteten Fahrzeuge Schiffe und alle Beiboote auch tatsächlich Boote. Wobei auch bei vielen Beibooten oft temporär ein kleiner Hilfsmast gesetzt werden kann.

Da in dem vorliegenden Schriftstück nur die Kriegsmarine behandelt wird, sind diese Ausführungen für Handelsfahrer nicht immer gültig. Wenn ein Kapitän eines Frachters also von einem Boot spricht, dann meint er nicht unbedingt das gleiche, wie ein Kapitän der Marine. Hier zählt die Meinung und Wortgewandtheit des Kapitäns und des Reeders, wobei letzten Endes immer der Hafenmeister entscheidet, der das Liegegeld festlegt.